Wer? Wie? Was? Wo? Wann? Von A-Z
Häufig gestellte Fragen
Bankverbindung
Wenn Sie uns Ihre neue Bankverbindung mitteilen möchten, können Sie gern unser vorgefertigtes Formular Änderung Bankverbindung ausfüllen, unterschreiben und uns anschließend per E-Mail oder per Post zusenden.
Barrierearmes Wohnen
Wir verfügen über einige barrierearme Wohnungen in unseren Wohngebieten. Die Objekte „Am Barrenbach 6“ und „Am Kastanienwäldchen 2-10“ sind dabei speziell für barrierearmes Wohnen ausgestattet. Die Objekte verfügen zusätzlich über Aufzüge, um die Wohnungen einfach erreichen zu können.
Auch in unserem restlichen Bestand eignen sich einige Wohnungen für das altersgerechte Wohnen. Fragen Sie uns gern danach!
Bei den genannten Objekten handelt es sich nicht um betreutes Wohnen!
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung erhalten Sie je nach Wohngebiet in den folgenden Monaten:
Burgbreite: August
Stadtfeld: September
Harzblick und Altbau: Oktober
Havarie
Unter GWW Services finden Sie genaue Informationen. Auf der Seite klären wir darüber auf, was eine Havarie darstellt und wie Sie uns außerhalb unserer Öffnungszeiten erreichen können, um die Havarie zu melden. Auf der Informationstafel im Eingangsbereich des Hauses finden Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema.
Haustiere
Die Haltung üblicher Kleintiere ist erlaubt. Für die Haltung von Hunden oder Katzen ist eine explizite Zustimmung unseres Unternehmens notwendig.
Um die Zustimmung zu erhalten, können Sie das vorgefertigte Formular Antrag Hundehaltung oder Antrag Katzenhaltung ausfüllen, unterschreiben und uns anschließen per Post oder per E-Mail zusenden.
Kaution
Um eine Wohnung unseres Unternehmens anzumieten, ist eine Kautionszahlung nötig. Unsere Kaution beträgt drei Grundmieten.
Wenn das Mietverhältnis beendet wurde, können Sie innerhalb von 8-12 Wochen mit der Auszahlung Ihrer Kaution rechnen.
Kündigung
Egal, ob Familienzuwachs, neuer Job oder andere Gründe – die Kündigung einer unserer Wohnungen, um einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, gestalten wir für Sie sehr einfach! Unter Downloads finden Sie sowohl ein vorgefertigtes Kündigungsformular zum Ausfüllen als auch alle nötigen Dokumente, falls Sie einen Aufschub der Kündigungsfrist wünschen oder die Kündigung zurücknehmen möchten.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen, damit dieser zur Kündigungsfrist gezählt wird.
Sollte es sich um eine Kündigung mit Vollmacht handeln, gibt es das Formular Kündigung mit Vollmacht, das Sie ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail oder per Post an uns senden können.
Mietbescheinigung
Um für Ämter und Behörden eine Mietbescheinigung zu erhalten oder ausfüllen zu lassen, können Sie das Dokument gern per E-Mail oder per Post mit einer kleinen Erläuterung zum Sachverhalt an uns senden oder telefonisch unter der 03943 21002 nach der Ausstellung einer Mietbescheinigung fragen.
Mietvertrag
Aufgrund verschiedenster Faktoren kann es vorkommen, dass ein Mieter in den Mietvertrag eingetragen oder aus dem Mietverhältnis ausgetragen werden soll. Um diesen Prozess besonders leicht abzuwickeln, können Sie das entsprechende Formular Eintragung Mietvertrag oder Austragung Mietvertrag ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail oder per Post an uns senden.
Sollte es aufgrund eines Sterbefalls zur Austragung aus dem Mietvertrag kommen, bitten wir Sie, eine Kopie der Sterbeurkunde des verstorbenen Vertragspartners an das Formular anzuhängen.
Nachbarschaftsstreit
Es ist im Interesse aller Mieter, in guter Nachbarschaft wohnen zu können. Dieses Verhältnis kann jedoch gelegentlich durch verschiedene Verhaltensweisen gestört werden. Zu aller erst empfehlen wir, das Gespräch mit den beteiligten Personen zu suchen, um die Streitigkeiten untereinander beizulegen. Da dies nicht immer erfolgreich verläuft, stehen wir gern als Vermittler zwischen den Parteien zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach unter der 03943 21002!
Reparatur
Um einen Schaden in Ihrer Wohnung, am Gebäude o.Ä. zu melden, können Sie uns während unserer Geschäftszeiten unter der 03943 21002 erreichen oder das Kontaktformular unter GWW Services verwenden. Unsere Mitarbeiter kümmern sich gern um Ihre Anliegen.
Schlüssel
Um einen neuen Haus- oder Wohnungstürschlüssel anfertigen zu lassen, benötigen die entsprechenden Firmen einen Auftrag, der durch unser Unternehmen erteilt werden muss. Kontaktieren Sie uns über die 03943 21002 oder über das Formular unter Kontakt, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen und Zahlungsangelegenheiten zu klären.
Sollten Sie Ihren Müll- bzw. Containerplatzschlüssel verloren oder abgebrochen haben, können Sie in unserer Geschäftsstelle einen neuen gegen eine Gebühr von 50,00 € erhalten.
Sie können Schlüssel für Begrenzungspoller, die die Überquerung mancher Grundstücke durch Fahrzeuge verhindern, in unserer Geschäftsstelle gegen eine Pfandgebühr von 50,00 € ausleihen.
Stellplätze und Garagen
Unser Unternehmen verfügt über einige Stellplätze und Garagen. Kontaktieren Sie, um einen Stellplatz anzumieten, bitte den Ansprechpartner für das entsprechende Wohngebiet. Für die Vermietung von Garagen ist in unserem Unternehmen Frau Schmidt zuständig. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Seite Team. Bitte beachten Sie, dass wir nicht allen Mietanfragen gerecht werden können, da viele unserer Stellplätz mit dazugehörigen Wohnungen verbunden sind.
Wohnungssuche
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Wohnung unseres Unternehmens. Um Ihren Wünschen einfach und gezielt gerecht werden zu können, benötigen wir zu aller erst einen Interessentenbogen. Sie können das Dokument von Zuhause aus digital ausfüllen und absenden. In unserer Geschäftsstelle liegen ersatzweise ausgedruckte Exemplare zur Abholung bereit. Beachten Sie diesbezüglich jedoch unsere Öffnungszeiten. Nachdem Sie den Interessentenbogen ausgefüllt haben, werden Ihre Informationen direkt an unsere Mitarbeiter gesendet. Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen, um Ihnen die Ergebnisse der Wohnungssuche zu besprechen.
Dieser Vorgang ist auch für Interessenten, die bereits in einer Wohnung der GWW wohnen, zu befolgen.