Heizkosten – Einmalige Entlastungshilfe im Dezember
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
die Bundesregierung hat das „Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG)“ verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten ist.
Als kurzfristige Maßnahme wurde beschlossen, dass die Gas- und Fernwärme-versorger ihren Kunden eine Gutschrift erteilen werden, die sich an der Höhe der Abschlagszahlung für den Monat Dezember 2022 orientiert. Sie als Mieter erhalten die Soforthilfe über die nächste Heizkostenabrechnung.
Das bedeutet für Sie, dass der Dezemberabschlag regulär gezahlt werden muss und der Entlastungsbetrag in der nächsten Heizkostenabrechnung, die Sie im Lauf des Jahres 2023 erhalten, verrechnet wird.